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Die Kosten für unsere naturheilkundliche Behandlungen orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und am Hufelandverzeichnis, je nach Anwendbarkeit. Sie variieren nach Zeitaufwand, benötigten Materialien und Therapieschwerpunkt. Oft ist eine Kombination verschiedener Diagnose- und Therapiemethoden sinnvoll, um Ihnen am besten zu helfen. Auch im Verlauf einer Behandlung kann sich die Notwendigkeit ergeben, die Therapiemethode anzupassen.
Hormonyoga-Therapie wird in Zusammenhang mit einem Hatha-Yoga-Kurs von den gesetzlichen Krankenkassen als Präventionsmaßnahme bezuschusst.
Behandlungen beim Heilpraktiker werden generell je nach Krankenkasse und evtl. vorhandenen Zusatzversicherungen, Beihilfe oder ähnlichen ganz, teilweise oder gar nicht ersetzt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
• Absage weniger als zwei Werktage vorher oder Versäumnis: 35 Euro.
Ich führe eine reine Bestellpraxis. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens zwei Werktage vorher ab. Absagen bis zwei Werktage vorher sind kostenlos.
...sind prinzipiell möglich, wenn Sie nicht oder nur schwer in der Lage sind, zur Behandlung in meine Praxis zu kommen. Zusätzlich zu den Behandlungsgebühren berechne ich den Aufwand, zu Ihnen nach Hause, in eine Klinik oder sonstige Einrichtung zu gelangen. Abweichend vom GebüH berechne ich für einen Hausbesuch für die Zeit von „Tür zu Tür”:
• 30 Euro im Umkreis bis 2x10 Minuten (entspricht etwa innerhalb des Stadtteils Kranichstein)
• 40 Euro im Umkreis bis 2x25 Minuten (entspricht etwa zu den Stadtteilen Bürgerpark, Martinsviertel, Johannesviertel, Mathildenhöhe, Innenstadt, Arheilgen, Wixhausen, Erzhausen)
• für längere Fahrten treffen wir eine individuelle Vereinbarung
Bitte beachten Sie Zeiten für innerstädtische Fahrten mit dem Pkw, gegebenenfalls den Berufsverkehr, Parkhausgebühren und ähnliches. Für viele Therapien ist eine Behandlungsliege nötig, deren Transport weitere Zeit und damit Kosten in Anspruch nimmt.
Am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit steht die ausführliche Anamnese. Um Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, erhalten Sie vorab einen Fragebogen (Anamnesebogen), den Sie mir bitte bereits vor der Erstanamnese zukommen lassen: So kann ich mich besser auf Sie vorbereiten! Für die Erstanamnese sollten Sie in akuten Fällen etwa 45 Minuten einplanen, in chronischen und komplexen Fällen bis zu 120 Minuten.
Die folgenden Angaben sollen Ihnen einen ersten Überblick über den zu erwartenden Aufwand und die mögliche Behandlungsdauer vermitteln:
ISBT Bowen-Therapie®
• Erstanamnese: ca. 60 bis 90 Minuten, 90 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie beginnt in der Regel mit 4 bis 5 wöchentlichen Behandlungen. In chronischen Fällen kann der Intervall danach oft auf 10 bis 14 Tage verlängert werden, später auch monatlich. Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch mit.
Klassische Homöopathie
• Erstanamnese (einmalig): 60 bis 120 Minuten, 120 Euro
• Akut- oder Folgeanamnese: ca. 45 Minuten, 60 Euro
Die Anamnesegebühren beinhalten das Anamnesegespräch, die anschließende Symptomengewichtung, Fallanalyse, Repertorisation und den Materia-medica-Abgleich.
• Telefonische Beratungen während hom. Behandlung bis 15 Minuten: kostenlos.
• Für Termine, die länger als die oben genannten Zeiten benötigen, erhöhen sich die Kosten für jede weitere Viertelstunde um 15 Euro.
Reflexzonentherapie am Fuß nach Haane Marquardt®
• Erstanamnese und Befundaufnahme: ca. 90 Minuten, 90 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 6 bis 12 Behandlungen. In der Regel werden die ersten 6 Behandlungen zweimal wöchentlich, danach einmal wöchentlich durchgeführt.
Schröpfen
• Erstanamnese und Befundaufnahme: ca. 60 Minuten, 60 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie
umfasst in der Regel etwa 6 bis 10 Behandlungen. In akuten Fällen ein bis zwei Mal pro Woche, in chronischen Fällen etwa alle zwei Wochen. Beim blutigen Schröpfen kommen noch Kosten für Einwegmaterial hinzu.
Ohrakupunktur
• Erstanamnese und erste Behandlung: ca. 60 Minuten, 60 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 6 bis 10 Behandlungen in Intervallen, die zwischen zwei und 14 Tagen variieren können.
Yoga-Therapie
• Erstanamnese und Behandlung: ca. 60 bis 90 Minuten, 90 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 60 Minuten, 60 Euro
Eine Behandlung umfasst in der Regel etwa ein Vierteljahr, im ersten Monat mit zwei bis drei wöchentlichen Terminen, danach etwa einmal im Monat. Variationen gemäß vorhandenen Yoga-Kenntnissen und Praxisstand möglich.
Bezüglich Hormonyoga-Therapiekursen beachten Sie bitte den Hinweis ganz oben auf der Seite.
Reiki
• Erstanamnese und Behandlung: ca. 90 - 120 Minuten, 90 Euro
• Folgebehandlungen: ca. 90 Minuten, 75 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 4 bis 10 Behandlungen. Die ersten vier Behandlungen innerhalb einer Woche, danach etwa einmal pro Woche.
Diagnostiken
• Labordiagnostik: Gemäß dem Leistungsverzeichnis des beauftragten Labors
• Antlitzdiagnose
• Irisdiagnose
Im Folgenden sind die gültigen Preise aufgeführt. Für alle regelmäßigen Kurse gilt folgendes:
(1) die Teilnahme kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Im Jahr werden 12 Monatsbeiträge fällig. Das bedeutet, der Monatsbeitrag fällt auch in den unterrichtsfreien hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen an.
(3) Wer einen Jahres- oder Halbjahresbeitrag vorzeitig kündigt, erhält den ungenutzen Anteil gemäß obiger Kündigungsregelung erstattet. Die genutzen Monate werden dabei mit den jeweiligen nichtrabattierten Beiträgen angesetzt.
(4) Die hessischen Schulferien sind in der Regel unterrichtsfrei, ebenso gesetzliche Feiertage.
(5)
Unsere Yoga-Kurse werden von Krankenkassen bezuschusst. Für Details sprechen Sie uns bitte an und / oder informieren sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Unterricht in Intensivgruppen bis maximal sechs Teilnehmer:
Unterricht in „normalen” Kursen (wird seit Februar 2019 vorübergehend nicht angeboten):
Sonstige Preise:
Hier noch unsere Angaben zur Banküberweisung:
Sehbehinderte können diese gerne über das Anmeldeformular anfordern und erhalten alle nötigen Angaben in einer persönlichen E-Mail-Nachricht. Weitere Details finden Sie unten in den AGB's.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich die Kosten für die Teilnahme an unseren Angeboten teilweise oder sogar ganz erstatten zu lassen oder an Vergünstigungen teilzuhaben.
Seit Oktober 2015 ist die Yoga-Schule Karfried Kessler durch die Krankenkassen anerkannt. Fast alle unsere Yoga-Kurse werden daher von Krankenkassen als Präventions-maßnahme bezuschusst! Unsere anerkannten Präventionskurse erkennen Sie rechts am Prüfsiegel der ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention:
Wenn Sie an einem Yoga-Kurs teilgenommen haben, erhalten Sie am Ende auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über die Kursdauer, Teilnahmefrequenz und die Teilnahmegebühr. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Erstattungsumfang schwankt von Kasse zu Kasse und liegt zwischen etwa 80 und 300 Euro für einen oder zwei Kurse jährlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang eine Bezuschussung der Yoga-Kurse möglich ist.
Folgende immer wieder anfallende Arbeiten können im Tausch gegen Teilnahme am Yoga-Unterricht vereinbart werden. Bei den meisten Tätigkeiten ist eine freie Zeiteinteilung möglich. Vieles fällt in den Bereich Eventmanagement:
Bitte beachte folgenden Grundsatz für Tauschangebote: Ein Yoga-Kurs muss vorab zu Beginn komplett bezahlt werden. Ich werde den Betrag gemäß unserer Vereinbarung in dem Maße, wie die Tauscharbeit erledigt wird, erstatten.
Ich bitte für diese Vorgehensweise um Verständnis; sie stammt unter anderem aus der Erfahrung mit dem Sozialen Reiki®-Programm: Mit dem Yoga-Unterricht würde ich sonst in Vorleistung treten und müsste dann darauf aufpassen, dass der Tauschschüler auch tatsächlich die vereinbarten Leistungen erledigt. Es ist schon vorgekommen, dass die Tauschleistung nicht vollständig erbracht wurde, was für mich wenig erfreulich war.
Als erste Yoga-Schule Deutschlands beteiligt sich die Yoga-Schule Kessler seit 2015 am sogenannten Bildungspaket. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Weitere Informationen zum Bildungspaket sind hier zu finden.
Ich unterstütze die Initiative "Soziales Honorar".
Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wie Yoga-Kurse, Workshops, Vorträge, Weiterbildungen und sonstige Kurse gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: