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Kosten und AGB's

Kosten und Erstattungen für Naturheilkunde

Die Kosten für unsere naturheilkundliche Behandlungen orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und am Hufelandverzeichnis, je nach Anwendbarkeit. Sie variieren nach Zeitaufwand, benötigten Materialien und Therapieschwerpunkt. Oft ist eine Kombination verschiedener Diagnose- und Therapiemethoden sinnvoll, um Ihnen am besten zu helfen. Auch im Verlauf einer Behandlung kann sich die Notwendigkeit ergeben, die Therapiemethode anzupassen.

Erstattung durch Krankenversicherungen

Hormonyoga-Therapie wird in Zusammenhang mit einem Hatha-Yoga-Kurs von den gesetzlichen Krankenkassen als Präventionsmaßnahme bezuschusst.

Behandlungen beim Heilpraktiker werden generell je nach Krankenkasse und evtl. vorhandenen Zusatzversicherungen, Beihilfe oder ähnlichen ganz, teilweise oder gar nicht ersetzt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Versäumnispauschale

Absage weniger als zwei Werktage vorher oder Versäumnis: 35 Euro.

Ich führe eine reine Bestellpraxis. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens zwei Werktage vorher ab. Absagen bis zwei Werktage vorher sind kostenlos.

Hausbesuche

...sind prinzipiell möglich, wenn Sie nicht oder nur schwer in der Lage sind, zur Behandlung in meine Praxis zu kommen. Zusätzlich zu den Behandlungsgebühren berechne ich den Aufwand, zu Ihnen nach Hause, in eine Klinik oder sonstige Einrichtung zu gelangen. Abweichend vom GebüH berechne ich für einen Hausbesuch für die Zeit von „Tür zu Tür”:
30 Euro im Umkreis bis 2x10 Minuten (entspricht etwa innerhalb des Stadtteils Kranichstein)
40 Euro im Umkreis bis 2x25 Minuten (entspricht etwa zu den Stadtteilen Bürgerpark, Martinsviertel, Johannesviertel, Mathildenhöhe, Innenstadt, Arheilgen, Wixhausen, Erzhausen)
für längere Fahrten treffen wir eine individuelle Vereinbarung

Bitte beachten Sie Zeiten für innerstädtische Fahrten mit dem Pkw, gegebenenfalls den Berufsverkehr, Parkhausgebühren und ähnliches. Für viele Therapien ist eine Behandlungsliege nötig, deren Transport weitere Zeit und damit Kosten in Anspruch nimmt.

Übersicht nach Therapieverfahren

Am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit steht die ausführliche Anamnese. Um Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, erhalten Sie vorab einen Fragebogen (Anamnesebogen), den Sie mir bitte bereits vor der Erstanamnese zukommen lassen: So kann ich mich besser auf Sie vorbereiten! Für die Erstanamnese sollten Sie in akuten Fällen etwa 45 Minuten einplanen, in chronischen und komplexen Fällen bis zu 120 Minuten.

Die folgenden Angaben sollen Ihnen einen ersten Überblick über den zu erwartenden Aufwand und die mögliche Behandlungsdauer vermitteln:

ISBT Bowen-Therapie®
Erstanamnese: ca. 60 bis 90 Minuten, 90 Euro
Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie beginnt in der Regel mit 4 bis 5 wöchentlichen Behandlungen. In chronischen Fällen kann der Intervall danach oft auf 10 bis 14 Tage verlängert werden, später auch monatlich. Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch mit.

Klassische Homöopathie
Erstanamnese (einmalig): 60 bis 120 Minuten, 120 Euro
Akut- oder Folgeanamnese: ca. 45 Minuten, 60 Euro
Die Anamnesegebühren beinhalten das Anamnesegespräch, die anschließende Symptomengewichtung, Fallanalyse, Repertorisation und den Materia-medica-Abgleich.
Telefonische Beratungen während hom. Behandlung bis 15 Minuten: kostenlos.
Für Termine, die länger als die oben genannten Zeiten benötigen, erhöhen sich die Kosten für jede weitere Viertelstunde um 15 Euro.

Reflexzonentherapie am Fuß nach Haane Marquardt®
Erstanamnese und Befundaufnahme: ca. 90 Minuten, 90 Euro
Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 6 bis 12 Behandlungen. In der Regel werden die ersten 6 Behandlungen zweimal wöchentlich, danach einmal wöchentlich durchgeführt.

Schröpfen
Erstanamnese und Befundaufnahme: ca. 60 Minuten, 60 Euro
Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel etwa 6 bis 10 Behandlungen. In akuten Fällen ein bis zwei Mal pro Woche, in chronischen Fällen etwa alle zwei Wochen. Beim blutigen Schröpfen kommen noch Kosten für Einwegmaterial hinzu.

Ohrakupunktur
Erstanamnese und erste Behandlung: ca. 60 Minuten, 60 Euro
Folgebehandlungen: ca. 45 bis 60 Minuten, 45 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 6 bis 10 Behandlungen in Intervallen, die zwischen zwei und 14 Tagen variieren können.

Yoga-Therapie
Erstanamnese und Behandlung: ca. 60 bis 90 Minuten, 90 Euro
Folgebehandlungen: ca. 60 Minuten, 60 Euro
Eine Behandlung umfasst in der Regel etwa ein Vierteljahr, im ersten Monat mit zwei bis drei wöchentlichen Terminen, danach etwa einmal im Monat. Variationen gemäß vorhandenen Yoga-Kenntnissen und Praxisstand möglich.
Bezüglich Hormonyoga-Therapiekursen beachten Sie bitte den Hinweis ganz oben auf der Seite.

Reiki
Erstanamnese und Behandlung: ca. 90 - 120 Minuten, 90 Euro
Folgebehandlungen: ca. 90 Minuten, 75 Euro
Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel 4 bis 10 Behandlungen. Die ersten vier Behandlungen innerhalb einer Woche, danach etwa einmal pro Woche.

Diagnostiken
Labordiagnostik: Gemäß dem Leistungsverzeichnis des beauftragten Labors
Antlitzdiagnose
Irisdiagnose

Teilnahmegebühren für Yoga-Kurse

Im Folgenden sind die gültigen Preise aufgeführt. Für alle regelmäßigen Kurse gilt folgendes:
(1) die Teilnahme kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Im Jahr werden 12 Monatsbeiträge fällig. Das bedeutet, der Monatsbeitrag fällt auch in den unterrichtsfreien hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen an.
(3) Wer einen Jahres- oder Halbjahresbeitrag vorzeitig kündigt, erhält den ungenutzen Anteil gemäß obiger Kündigungsregelung erstattet. Die genutzen Monate werden dabei mit den jeweiligen nichtrabattierten Beiträgen angesetzt.
(4) Die hessischen Schulferien sind in der Regel unterrichtsfrei, ebenso gesetzliche Feiertage.
(5) Unsere Yoga-Kurse werden von Krankenkassen bezuschusst. Für Details sprechen Sie uns bitte an und / oder informieren sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Unterricht in Intensivgruppen bis maximal sechs Teilnehmer:

  • Monatsbeitrag 47,50 Euro: Sie sind in einem Kurs fest angemeldet. Darüber hinaus können Sie an allen wöchentlichen Kursen (außer der Jahresgruppe) teilnehmen, freie Plätze vorausgesetzt. Sie können also mehrmals pro Woche am Unterricht teilnehmen und bezahlen nur einen Kurs. Dies geilt vorbehaltlich vorhandene andere Kurse und dortige freie Plätze und kann nicht garantiert werden.
  • Halbjahresbeitrag 260 Euro: wer den Beitrag für ein halbes Jahr im Voraus leistet, bezahlt statt 6 nur 5 1/2 Monate.
  • Jahresbeitrag 475 Euro: wer den Jahresbeitrag im Voraus leistet, bezahlt statt 12 nur 10 Monate.
  • Lebenszeitbeitrag 3.420 Euro. Sie bezahlen einmalig im Voraus und haben kostenlosen Zugang zu allen Yoga-Kursen, die ich für den Rest meines Yoga-Lehrerlebens anbiete. Einzige Ausnahme: für Kurse bei fremden Instituitionen, Vereinen, Firmen etc. kann ein Selbstkostenpreis anfallen.
  • Yoga-Kurs 150 Euro (je nach Kursart 8 bis 10 Stunden à 90 min.) mit Bezuschussung gemäß Krankenkassenregelung.

Unterricht in „normalen” Kursen (wird seit Februar 2019 vorübergehend nicht angeboten):

  • Monatsbeitrag 40 Euro: der Beitrag für die Teilnahme am wöchentlichen Yoga-Unterricht.
  • Halbjahresbeitrag 220 Euro: wer den Beitrag für ein halbes Jahr im Voraus leistet, bezahlt statt 6 nur 5 1/2 Monate.
  • Jahresbeitrag 400 Euro: wer den Jahresbeitrag im Voraus leistet, bezahlt statt 12 nur 10 Monate.
  • Yoga-Kurs 120 Euro (10 Stunden à 90 min.): mit Bezuschussung gemäß Krankenkassenregelung.

Sonstige Preise:

  • Ein einzelner Unterricht 16 Euro (90 min.) für Teilnehmer, die keine gültige Jahreskarte besitzen bzw. keinen Monatsbeitrag leisten.
  • Yoga-Therapie oder Privatunterricht 90 Euro (90 min.) bzw. 60 Euro (60 Minuten): Unterricht nur für Sie, eine Gelegenheit zum intensiven Üben, für private Fragen und persönliche Beratung. Terminlich flexible und individuelle Unterstützung auf Ihrem Yoga-Weg. Was ist Yoga-Therapie?
  • Jahresgruppe Monatsbeitrag 95 Euro (180 + 90 Minuten): die echte Yoga-Flatrate, denn sie beinhaltet die Teilnahme am 14-tägigen Jahresgruppenunterricht (60 Minuten Theorie + 90 Minuten Yoga-Unterricht + 30 Minuten Abschluss) und am wöchentlichen Yoga-Unterricht (90 Minuten). Der Beitrag ermäßigt sich auf 950 Euro bei jährlicher Vorauszahlung, auf 525 Euro bei halbjährlicher Vorauszahlung. Das bedeutet, wie bei den anderen Kursen werden nur 10 bzw. 5 1/2 Monate bezahlt.
    Die Teilnehmer der Jahresgruppe können Yoga-Therapiestunden um 30% vergünstigt in Anspruch nehmen.
  • Die Gebühren für Behandlungen in der Heilpraxis sind hier zu finden.

Hier noch unsere Angaben zur Banküberweisung:

Sehbehinderte können diese gerne über das Anmeldeformular anfordern und erhalten alle nötigen Angaben in einer persönlichen E-Mail-Nachricht. Weitere Details finden Sie unten in den AGB's.

Erstattungen und Vergünstigungen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich die Kosten für die Teilnahme an unseren Angeboten teilweise oder sogar ganz erstatten zu lassen oder an Vergünstigungen teilzuhaben.

Prüfsiegel der Zentralen Prüfstelle für PräventionVon Krankenkassen anerkannt

Seit Oktober 2015 ist die Yoga-Schule Karfried Kessler durch die Krankenkassen anerkannt. Fast alle unsere Yoga-Kurse werden daher von Krankenkassen als Präventions-maßnahme bezuschusst! Unsere anerkannten Präventionskurse erkennen Sie rechts am Prüfsiegel der ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention:

Wenn Sie an einem Yoga-Kurs teilgenommen haben, erhalten Sie am Ende auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über die Kursdauer, Teilnahmefrequenz und die Teilnahmegebühr. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Erstattungsumfang schwankt von Kasse zu Kasse und liegt zwischen etwa 80 und 300 Euro für einen oder zwei Kurse jährlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang eine Bezuschussung der Yoga-Kurse möglich ist.

Tauschangebot

Folgende immer wieder anfallende Arbeiten können im Tausch gegen Teilnahme am Yoga-Unterricht vereinbart werden. Bei den meisten Tätigkeiten ist eine freie Zeiteinteilung möglich. Vieles fällt in den Bereich Eventmanagement:

  • PC-Arbeiten wie einscannen von Bildern und Dokumenten, bearbeiten und freistellen von Fotos, Pflege der Kundendatenbank (z. Bsp. Löschen ungültiger E-Mail-Adressen), Pflege des Internetauftritts
  • Kreativität und künstlerische Gestaltung: Erstellung von Flyern, Plakaten, Materialien für den Unterricht wie Broschüren, Handouts und vieles andere mehr.
  • Verteilen von Flyern in Briefkästen, Geschäften, Praxen etc. Es sind genügend Flyer zu verteilen, um damit einen ganzjährigen Yoga-Unterricht zu “ertauschen”!
  • Aufhängen von Plakaten (eine Liste mit Orten ist vorhanden).
  • Unterstützung vor und nach dem Yoga-Unterricht: Yoga-Raum reinigen, aufräumen, dekorieren usw.
  • Bestempeln von Werbematerialien
  • Haushaltsarbeiten wie Wäsche bügeln, Reinigungsarbeiten, Kinder hüten, Hundesitter usw.

Bitte beachte folgenden Grundsatz für Tauschangebote: Ein Yoga-Kurs muss vorab zu Beginn komplett bezahlt werden. Ich werde den Betrag gemäß unserer Vereinbarung in dem Maße, wie die Tauscharbeit erledigt wird, erstatten.
Ich bitte für diese Vorgehensweise um Verständnis; sie stammt unter anderem aus der Erfahrung mit dem Sozialen Reiki®-Programm: Mit dem Yoga-Unterricht würde ich sonst in Vorleistung treten und müsste dann darauf aufpassen, dass der Tauschschüler auch tatsächlich die vereinbarten Leistungen erledigt. Es ist schon vorgekommen, dass die Tauschleistung nicht vollständig erbracht wurde, was für mich wenig erfreulich war.

BuT - Bildung und Teilhabe

Als erste Yoga-Schule Deutschlands beteiligt sich die Yoga-Schule Kessler seit 2015 am sogenannten Bildungspaket. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Weitere Informationen zum Bildungspaket sind hier zu finden.

Soziales Honorar

Ich unterstütze die Initiative "Soziales Honorar".

AGB's - Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wie Yoga-Kurse, Workshops, Vorträge, Weiterbildungen und sonstige Kurse gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Anmeldungen und Platzvergabe
    …erfolgen in Reihenfolge der Anmeldungen. Eine Anmeldung und damit die Platzreservierung wird erst dann verbindlich, wenn die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden und, falls vorgesehen, das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.
  • Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen (Yoga-Kurse)
    Es ist möglich, an einer unverbindlichen Probestunde teilzunehmen. Diese wird nur dann berechnet, wenn Sie sich entschließen, an weiteren Unterrichtsstunden teilzunehmen. Für weitere Details und Teilnahmebedingungen siehe hier.
  • Einmalige / nicht regelmäßig stattfindende Veranstaltungen (Wochenendseminare, Abendworkshops, Vorträge o.ä.)
    Zur verbindlichen Platzreservierung ist eine Anzahlung von 50 Euro nötig. Bei Veranstaltungen, die weniger als 50 Euro kosten, zahlen Sie bitte die volle Gebühr.
  • Rücktritt
    Bei Rücktritt weniger als acht Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer wird gestellt. Bei Absage weniger als 24 Stunden vorher oder „No Show“ (Nichterscheinen) wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Zum Anmeldeformular
  • Bankverbindung
    Siehe hier
  • Veranstalter
    Falls nicht anders genannt, werden die Veranstaltungen von Karfried Kessler veranstaltet. Anschrift und Kontakt siehe Impressum.
  • Haftungsausschluss
    Jeder Teilnehmer ist für sich selbst und seine Handlungen verantwortlich und entscheidet selbst, auf welche der angebotenen Übungen und Prozesse er sich einlässt. Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit wird nicht übernommen.
    Brillenträgern wird unbedingt angeraten, im Unterricht ein trittfestes Brillenetui zu benutzen!
    Bei Veranstaltungen, die nicht von Karfried Kessler geleitet werden, sind die betreffenden Seminarleiter für die angebotenen Veranstaltungsinhalte, -übungen und – prozesse verantwortlich.
  • Mitwirkungspflicht
    Ich verlasse mich darauf, dass Sie wissen, was für Sie gut ist und was nicht. Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob Sie zum Beispiel eine bestimmte Yoga-Übung durchführen können, sprechen Sie vorher mit mir oder Ihrem Arzt. Das gilt natürlich besonders dann, wenn Sie nicht völlig gesund sind. Sie können Ihrem Arzt zum Beispiel den Übungsplan vorlegen und fragen, ob irgendwelche Bedenken bestehen.
    Besonders in Yoga-Kursen kommt es vor, dass ich Sie berühre, zum Beispiel um Fehlhaltungen zu korrigieren oder um Ihnen in die verschiedenen Asanas (Körperstellungen) hinein zu helfen. Ich tue das respektvoll und vorsichtig. Aber auch hier verlasse ich mich darauf, dass Sie mir deutlich sagen, wenn Sie es nicht möchten oder bestimmte Asanas nicht ausführen wollen oder können.
    Bitte informieren Sie mich, wenn Sie in psychiatrischer Behandlung sind oder waren.
  • Erklärung zum Datenschutz
    Ihre Daten werden in elektronischer Form gespeichert und zur Durchführung unserer Veranstaltungen verwendet. Ohne diese Speicherung könnten wir keine Veranstaltungen durchführen, keinen Newsletter versenden oder Rechnungen ausstellen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.